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   VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW   

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VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 1 S 3 VwVG RP, § 66 Abs 6 VwVG RP, § 9 Abs 1 S 1 PolG RP, § 28 Abs 2 VwVfG, § 45 VwVfG
    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf "sofort"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    LVwVG § 66,LVwVG § 66 Abs 1,LVwVG § ... 66 Abs 1 S 3,LVwVG § 66 Abs 6,POG § 9,POG § 9 Abs 1,POG § 9 Abs 1 S 1,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 5,VwVfG § 28,VwVfG § 28 Abs 1,VwVfG § 28 Abs 2,VwVfG § 45,VwVfG § 49,VwVfG § 49 Abs 2,VwZG § 8
    Androhung, Androhungsfrist, Anhörung, Anhörungsmangel, Einweisung, Frist, Fristsetzung, Gebrauchsüberlassung, Gebrauchsüberlassungsverhältnis, Gefahr, Gefahrenabwehr, Nachholung, Notfall, Obdachlosenbehörde, Obdachlosenunterkunft, Obdachloser, Obdachlosigkeit, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Belegung von Obdachlosenunterkunft mit zur Selbsthilfe fähigen Personen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219
    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6, 7).

    Er verdient nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Antragsgegnerin derzeit ca. 1.600 EUR brutto und ist deshalb inzwischen ohne weiteres in der Lage, eine eigene Wohnung auch kurzfristig anzumieten oder anderweitig, etwa in einem Hotel oder einer Pension unterzukommen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 L 1814/01.NW -).

    Es kann nicht Aufgabe der Obdachlosenbehörde sein, ihre für vorübergehende Notfälle der Obdachlosigkeit - und nicht zur wohnungsmäßigen Versorgung - bereit gehaltenen Unterkünfte mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris).

  • VG Augsburg, 02.09.2015 - Au 7 E 15.1126

    Obdachlosigkeit; Unterbringungsfähigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    18 Obdachlosigkeit setzt jedoch nicht nur objektiv das Fehlen einer Wohnmöglichkeit voraus (VG Augsburg, Beschluss vom 2. September 2015 - Au 7 E 15.1126 -, juris m.w.N.).

    Die Selbsthilfe des Betroffenen hat daher stets Vorrang vor sicherheits-, polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (VG Augsburg, Beschluss vom 2. September 2015 - Au 7 E 15.1126 -, juris m.w.N.; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, 1176).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93

    Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Dementsprechend ist die örtliche Ordnungsbehörde verpflichtet, die unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    30 Eine Fristsetzung auf "sofort" darf im Hinblick auf den Anspruch des Bürgers auf wirksamen Rechtsschutz jedoch nur erfolgen, wenn zum einen die auferlegten Handlungspflichten in der gesetzten Frist auch tatsächlich erfüllt werden können und zum anderen eine sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 11 S 1013/09 -, DVBl 2009, 853).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Ob die von der Antragsgegnerin angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist und die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen vermag, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -, BauR 2012, 1362).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Will die Obdachlosenbehörde einen Obdachlosen, der aufgrund einer Einweisungsverfügung durch die Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft rechtmäßig bezogen hat, aus dieser zwangsweise entfernen, so kann dies nur mittels einer gegen ihn zu erlassenden Räumungsverfügung - gegebenenfalls unter Anordnung des Sofortvollzugs verbunden mit der Androhung der Zwangsräumung - geschehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, DVBl 1996, 567).
  • VG Berlin, 30.11.2017 - 5 L 550.17

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug; Versagung des Visums wegen ungültiger Ehe;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Falls der Obdachlose in die Unterkunft eingewiesen worden und die Einweisung nicht befristet war oder die in einer befristeten Einweisung genannte Frist - wie hier - noch nicht abgelaufen ist, bedarf es zusätzlich des Widerrufs der Einweisungsverfügung (VG Neustadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 L 550/17.NW -).
  • VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17

    Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Vielmehr besteht ein Anspruch des Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 K 58/17 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. April 2014 - W 5 E 14.306 - juris; VG Neustadt, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 7 L 818/05.NW -).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

  • VG München, 02.01.2017 - M 22 S 16.5528

    Räumung und Umsetzung in eine andere Notunterkunft für Obdachlose

  • VG Würzburg, 07.04.2014 - W 5 E 14.306

    Obdachlosigkeit, Vertretungszwang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch,

  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740

    Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

  • VG München, 07.09.2016 - M 22 E 16.1415

    Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2012 - 19 L 1364/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Rauchverbot in einer

  • VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19

    Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde;

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße), Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 18, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris).

  • VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21

    Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig

    2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21

    Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17 , juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.
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